Kein Popcorn & Prosecco für Monsanto
Das Anbauverbot für den Gen-Mais MON810 bleibt gültig

Fotograf: Stefan Wölcken – www.aboutpixel.de
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschwerde der Firma Monsanto zum Anbauverbot von MON810 in Deutschland abgewiesen. Das Anbauverbot für den Gen-Mais der Firma Monsanto vom 14.04.2009 bleibt damit in Kraft. “Ich bin zufrieden, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde. Damit bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erhalten.” so Ilse Aigner.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Artikel auf der Website des Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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